VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Akzeptierung:
Diese Bedingungen sind die vollständige und ausschließliche Erklärung der Verkaufsbedingungen für Güter von ROTEX GLOBAL, LLC oder ROTEX EUROPE LTD. („Rotex”) gegenüber dem Käufer von Gütern („Käufer“). Der Käufer erklärt sich mit allen diesen Bedingungen durch Ausstellen einer Bestellung, Annahme eines beliebigen Teils der Güter oder Ähnliches einverstanden. All das zusammen mit diesen Bedingungen und einem Rotex Angebot bildet dann den „Vertrag“. Eine Bestellung des Käufers bzw. die Annahme einer Bestellung durch Rotex hängt ausdrücklich davon ab, ob der Kunde diese Bedingungen akzeptiert. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in der Bestellung des Käufers enthalten sind oder sonst wie existieren, gelten als abgelehnt und nichtig. Rotex behält sich vor, Bestellungen anzunehmen oder abzulehnen.
2. Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen, soweit nicht anders vereinbart, sind dreißig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum. Rotex versendet die Güter bei angemessener Zahlungszusage. Die Zahlung erfolgt in voller Höhe ohne Abzüge, Verzögerung, Verrechnung oder Gegenforderung. Zahlungsfristen sind einzuhalten und alle Beträge, die in Verzug geraten, werden mit 8 % p.a. oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz verzinst, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
3. Versand:
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW Incoterms 2020). Eigentum und Verlustrisiko in Bezug auf die Güter gehen bei Lieferung auf den Spediteur über. Die Versandroute wird vom Käufer vorgegeben; falls nicht besonders angegeben, entscheidet dies Rotex. Bei Zustimmung zahlt Rotex die Transportgebühren im Voraus, die dann dem Verkaufspreis zugeschlagen werden. Teillieferungen erfolgen ausschließlich auf genehmigte Anfrage hin. Lehnt der Käufer den Versand ab oder fordert er Rotex auf, die Lieferung der Güter auszusetzen, entschädigt der Käufer Rotex mit einem Prozent (1 %) des Kaufpreises für jede Woche der Versandverzögerung. Diese Gebühren werden mit Rechnungsstellung durch Rotex fällig. Güter werden erst nach vollständiger Bezahlung versandt.
4. Stornierung/Lieferverzug:
Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Käufer, bei Stornierung einer Bestellung vor dem Versand Rotex eine Stornogebühr als pauschalierten Schadenersatz zu zahlen, der auf einem echten Voranschlag des Schadens basiert und keine Vertragsstrafe darstellt. Diese Gebühr, die bei Stornierung zu zahlen ist, setzt sich wie folgt zusammen:
Ausgestellte Genehmigungszeichnungen | 5% des Auftragswertes |
Genehmigungen zurück und zertifiziertes Engineering komplett |
20% des Auftragswertes |
Eingekaufte Materialien | 40% des Auftragswertes |
Produktionsbeginn Hauptkomponente | 50% des Auftragswertes |
Produktionsabschluss Hauptkomponente | 80% des Auftragswertes |
Abgeschlossene Endmontage | 100% des Auftragswertes |
Wenn der Käufer einen vereinbarten Leistungstermin nicht einhält, kann Rotex nach eigenem Ermessen: a) die Nichterfüllung seitens des Käufers als Annahme/Zustimmung ansehen und mit der Erfüllung dieses Vertrages fortfahren, b) den Käufer schriftlich über eine Fristverlängerung informieren oder c) die Nichteinhaltung der Frist als Stornierung dieses Vertrages betrachten, wobei die oben genannten Gebühren fällig werden.
5. Steuern:
Die Preise enthalten keine Zölle, nationale, staatliche, provinzielle oder lokale Steuern oder andere behördliche Abgaben. Der Käufer muss alle diese Steuern und Gebühren tragen. Der Preis kann jederzeit ohne besondere Ankündigung Änderungen unterliegen, sollten sich nationale, bundesstaatliche, staatliche oder lokale Maßnahmen ergeben, die zwischen dem Datum der Akzeptierung einer Bestellung durch Rotex und der Auslieferung wirksam werden und sich auf die Kosten für Produktion oder Beistellung der Güter auswirken.
6. Garantie:
Für ein Jahr nach Versanddatum sind alle Rotex Güter frei von Mängeln bezüglich Material und Arbeitsausführung und entsprechen in materieller Hinsicht den Standards, Erklärungen und Spezifikationen von Rotex, einschließlich aller Ausführungen in einem Rotex Angebot bzw. in von Rotex gelieferten Zeichnungen bzw. solchen, die vom Kunden genehmigt wurden. ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN, ERKLÄRUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN ODER AUSSAGEN ÜBER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHT-ZUWIDERHANDLUNG, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER BASIEREND AUF GESCHÄFTEN, GESETZEN, GEPFLOGENHEITEN ODER BRANCHENPRAKTIKEN SIND HIERMIT AUSGESCHLOSSEN UND WERDEN ABGELEHNT, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM GESETZ ZULÄSSIG IST. Die Rotex Garantie deckt keine Verbrauchsmittel ab, die normalem Verschleiß unterliegen, wie z.B. Siebgeflecht, Kompensatoren oder Dichtungsstreifen. Rotex gibt keine Garantie für nicht von Rotex produzierte Güter oder Materialien. Solche Waren oder Materialien unterliegen der Garantie ihrer jeweiligen Hersteller.
7. Rechtsmittel:
Wird die Rotex Garantie nicht eingehalten, unternimmt Rotex nach eigenem Ermessen Folgendes: i) Erstattung des Kaufpreises; oder ii) Reparatur oder Ersatz der Güter oder eines Teils davon. Rechtsmittel erstrecken sich nicht auf Güter, die: (a) gemäß Spezifikation des Käufers gefertigt wurden; (b) falsch verwendet, vernachlässigt, in einen Unfall verwickelt, falsch verdrahtet oder installiert wurden; (c) mit anderen als Original-Rotex Teilen gewartet, repariert oder betrieben wurden; (d) nicht den Anweisungen von Rotex entsprechend verwendet wurden; (e) von Personen repariert oder verändert wurden, die nicht zum von Rotex autorisierten Personal gehören; (f) aufgrund von Veränderungen von der Beschreibung abweichen, damit sie geltenden gesetzlichen oder behördlich angeordneten Anforderungen gerecht werden. Im Falle eines Anspruchs muss der Käufer: (y) sicherstellen, dass die Güter für eine Überprüfung durch Rotex intakt sind; und (z) schriftlich innerhalb von zehn Tagen nach Erscheinen bzw. Auftreten des spezifischen Defekts benachrichtigen. Dies ist das ausschließliche und exklusive Rechtsmittel des Kunden bei jedem Anspruch.
8. Rückgabe von Gütern:
Rotex akzeptiert keine Güterrückgabe auf Gutschrift ohne vorherige schriftliche Einwilligung. Alle Artikel unterliegen einer Wiedereinlagerungsgebühr von 25 %, die von Ihrem Ausgangssaldo abgezogen wird.
9. Haftungsbeschränkung:
In keinem Fall haftet Rotex für Nebenschäden, Folgeschäden, Schadenersatzverpflichtungen oder Sonderschäden jeglicher Art. In keinem Fall haftet Rotex für irgendwelche Schadensersatzansprüche, die den Kaufpreis der fraglichen Waren übersteigen.
10. Höhere Gewalt:
Keine der Parteien ist verantwortlich für die eventuelle Unfähigkeit, diesen Vertrag auszuführen, wenn von ihr nicht zu kontrollierende Gründe vorliegen, zum Beispiel unter anderem Streik, Brände, Unfälle, Explosionen, Aufstand, Krieg, Pandemien oder Epidemien, behördliche Anordnungen oder Naturkatastrophen, die die Partei daran hindern, ihren vertraglichen Verpflichtungen unter diesem Vertrag nachzukommen, oder die die Verfügbarkeit von Betriebsmitteln, Rohmaterialien oder anderen für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter diesem Vertrag notwendigen Güter einschränken. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei vom Auftreten eines solchen Ereignisses innerhalb von vierzehn Tagen nach dessen Auftreten. Dauert ein solches Ereignis länger als sechzig (60) Tage an, kann die nicht betroffene Partei mit schriftlicher Nachricht diesen Vertrag kündigen, ohne dass eine Vertragsstrafe anfällt.
11. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Einhaltung der Gesetze:
Diese Allgemeinen Bedingungen unterliegen den Gesetzen und der ausschließlichen Rechtsprechung des Staates Ohio, USA, wenn es um Verkäufe durch Rotex Global geht, bzw. den Gesetzen und der alleinigen Rechtsprechung in England und Wales bei Verkäufen durch Rotex Europe Ltd., und zwar ungeachtet der Kollisionsnormen. Jede der Parteien verzichtet unwiderruflich jetzt oder später auf Einspruch, was den Gerichtsstand für solch ein Verfahren vor solch einem Gericht betrifft. Dies schließt auch den Einspruch dahingehend aus, dass dieses Verfahren einem ungeeigneten oder nicht passend erscheinenden Forum vorgetragen wird. Die Parteien verpflichten sich, ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen in voller Übereinstimmung mit allen einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zu erfüllen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Versand oder der Verwendung der Waren gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das US-Gesetz gegen Korruption im Ausland (Foreign Corrupt Practices Act), die US-Ausfuhrkontrollbestimmungen, alle anderen geltenden Ausfuhrbestimmungen, Embargobestimmungen, Datenschutz-, Ausfuhrkontroll- oder Anti-Korruptionsgesetze sowie alle anderen geltenden Antikorruptions- oder Anti-Korruptionsgesetze.
12. Weitergabe:
Keine der Parteien darf diesen Vertrag oder einen Teil davon oder eine unter dem Vertrag fällige Leistung ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei übertragen oder weitergeben.
13. Änderungsanforderungen:
Der Käufer kann mit schriftlicher Nachricht an Rotex Änderungen an den Gütern verlangen. Änderungsanforderungen erfolgen schriftlich und sind von einem ordnungsgemäß bestellten Vertreter des Käufers zu unterzeichnen. Rotex wird dem Käufer innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen nach Erhalt entweder die Akzeptierung der Änderung mitteilen, einschließlich einer schriftlich vorgeschlagenen Preisangleichung oder Änderung des Zeitplans, oder die Änderung wird abgelehnt. Es wird von der Annahme einer Änderung seitens des Käufers ausgegangen, wenn der Käufer nicht innerhalb von zehn (10) Tagen widerspricht.
14. Vertraulichkeit:
Alle Daten, Designs, Dokumente, Zeichnungen, Spezifikationen, Preisregelungen, Mitteilungen und andere Informationen, die in irgendeiner Form oder Art aufgedeckt oder offen gelegt wurden (ob schriftlich, mündlich, elektronisch, visuell, graphisch, fotografisch, durch Beobachtung oder auf andere Weise), einschließlich aller Dokumente oder anderen unter diesem Vertrag gelieferten, produzierten oder geschaffenen materiellen Dinge (kollektiv „Vertrauliche Informationen“ genannt) sind seitens der offenlegenden Partei eigentumsrechtlich geschützt und vertraulich und sind ausschließlich für die Zwecke einzusetzen, die der Ausführung dieses Vertrags dienen. All solche vertraulichen Informationen werden von der empfangenden Partei vertraulich behandelt und geschützt und werden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht Dritten zugänglich gemacht und innerhalb der Organisation der empfangenden Partei ausschließlich in dem Rahmen, der für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist. Die Bestimmungen zum Schutz vertraulicher Informationen in separaten Vereinbarungen zu Vertraulichkeit und Geheimhaltung, die von den Parteien in Verbindung mit diesem Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt getroffen wurden oder aber in einem anderen Vertrag in Zusammenhang mit den Gütern, gelten hiermit ausdrücklich als Teil dieses Vertrags, und die entsprechenden Bestimmungen ergänzen einen solchen Vertrag. Auf Anfrage der offenlegenden Partei gibt die empfangende Partei alle erhaltenen vertraulichen Informationen an die offenlegende Partei zurück, entweder auf Aufforderung oder bei Ablauf der vertragsmäßigen Garantiezeit, einschließlich aller von der empfangenden Partei angefertigten Kopien. Die Verpflichtungen nach Abschnitt 14 überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieses Vertrages um drei (3) Jahre.
15. Verzug und Kündigung aus triftigem Grund:
Trifft auf eine der Parteien Folgendes zu: (a) tatsächliche oder voraussichtliche Verletzung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wurde; (b) tatsächlicher oder drohender Konkurs, Reorganisation, Konkursverwaltung, Insolvenz, Abtretung zugunsten der Gläubiger, Liquidation, Auflösung oder sonstige finanzielle oder organisatorische Instabilität; (c) eine Partei ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder einzustellen droht; in diesen Fällen hat die andere Partei das Recht, zusätzlich zu allen Rechten oder Rechtsmitteln nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht angemessene Sicherheiten für die Erfüllung zu verlangen, einschließlich einer Erfüllungsgarantie, eines Akkreditivs oder einer anderen Art von Garantie. Sollte die in Verzug geratene Partei dem nicht nachkommen, kann die nicht in Verzug befindliche Partei diesen Vertrag unverzüglich aus triftigem Grund mit schriftlicher Nachricht kündigen. Stornogebühren fallen hier nicht an. Ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel kann Rotex die Leistung aussetzen oder den Vertrag durch schriftliche Nachricht an den Käufer mit sofortiger Wirkung beenden, sollte der Käufer eine unter diesem Vertrag fällige Summe nicht am Fälligkeitstag begleichen. Wenn der Vertrag aus irgendeinem Grund beendet wird, hat der Käufer an Rotex unverzüglich alle noch ausstehenden Rechnungen von Rotex mit den angefallenen Zinsen zu zahlen. Eine Beendigung des Vertrags hat keinen Einfluss auf die Rechte und Rechtsmittel der Partei, die zum Zeitpunkt der Beendigung bestehen, einschließlich des Rechts auf Schadenersatzforderungen aufgrund einer Vertragsverletzung, die zum Zeitpunkt der Beendigung vorliegt oder bereits vorlag.
16. Recht auf geistiges Eigentum:
Rotex verteidigt den Käufer gegen alle Forderungen Dritter, die behaupten, dass die Güter in den Vereinigten Staaten, Großbritannien oder der Europäischen Union existierende Patente, Handelsmarken oder Urheberrechte verletzen. Zudem wird Rotex dem Käufer jegliche Abschlussrechnung für Schäden begleichen, die infolge einer nachgewiesenen Verletzung von bestehenden Patenten, Handelsmarken oder Urheberrechten in den Vereinigten Staaten, Großbritannien oder der Europäischen Union entstanden sind. Der Käufer garantiert, dass keine Spezifikationen, Projekte, Designs, Informationen oder Dienste seitens des Käufers eine Verletzung der Urheberrechte Dritter durch Rotex nach sich ziehen. Der Käufer wird in Bezug auf Ansprüche bezüglich einer Verletzung durch Rotex schadlos gehalten, entschädigt und verteidigt. Jedes geistige Eigentum, das als Ergebnis oder in Ausführung dieses Vertrags entsteht, ist alleiniges Eigentum von Rotex.
17. Beziehung der Parteien untereinander:
Keine der Parteien verpflichtet sich, ob durch diesen Vertrag oder in anderer Weise, eine Haftung oder Verpflichtung der anderen Partei wahrzunehmen oder sie aus dieser Haftung oder Verpflichtung zu entlassen, ob gesetzlich vorgegeben oder im Vertrag festgelegt, oder eine Verantwortung welcher Art auch immer im Interesse des Geschäfts oder der Operationen der anderen Partei zu übernehmen. Weder sind Inhalte oder Aussagen in diesem Vertrag so gedacht, dass sich daraus eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien ableiten lässt, noch werden den Parteien Pflichten oder Verantwortlichkeiten von Partnern oder Joint Ventures auferlegt.
18. Verzicht und Abweichungen:
Die Nichtnutzung, Verzögerung oder Unterlassung einer Partei in Bezug auf ihre Rechte unter diesem Vertrag stellt keinen Verzicht dar, noch wird die einmalige oder teilweise Wahrnehmung eines Rechts dessen zukünftige Wahrnehmung ausschließen. Jede Änderung dieses Vertrags wird nur über einen von beiden Parteien ausgefertigten schriftlichen Zusatz wirksam.
19. Salvatorische Klausel; Durchsetzbarkeit:
Sollte eine Klausel, ein Teil oder Paragraph dieses Vertrags aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar oder ungültig sein, hat dies keinen Einfluss auf die Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit des restlichen Vertrags. Weder die Kündigung noch der Ablauf dieses Vertrags aus irgendeinem Grund entbindet eine Partei von ihrer hier genannten Haftung oder ihren Pflichten: (a) für die die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass sie eine Kündigung oder einen Ablauf überdauern; (b) sie weiterhin ausführbar sind oder (c) sie ihrer Art nach zum Überdauern vorgesehen sind, einschließlich unter anderem der Vertraulichkeit.
20. Software:
In dem Maße, in dem Rotex dem Käufer Güter, einschließlich Computer-Software mit Firmware und Benutzerdokumentation („Software“) auf irgendeinem Medium verkauft (wobei auf solche von Rotex beigestellten Güter als „Mikroprozessor-basierte(s) System(e)“ Bezug genommen werden kann), gilt Folgendes:
a. Dem Käufer wird hiermit eine nicht übertragbare (außer wie in Unterparagraph (c) bezeichnet) und nicht-exklusive Lizenz für die Nutzung der Software ausschließlich in Mikroprozessor-basierten Systemen gewährt, die von Rotex geliefert wurden.
b. Der Käufer erkennt an, dass die Software einen wertvollen Besitz darstellt, der vertrauliche Informationen und Branchengeheimnisse von Rotex enthält. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Rotex wird der Käufer Folgendes nicht unternehmen, zulassen oder andere dabei unterstützen, dies zu tun:
(i) Niemand außer dem Käufer darf die Software oder ihre Teile (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Microcode) benutzen. Alle Nutzer müssen Angestellte oder Vertreter des Käufers sein, die nur im Rahmen ihrer Anstellung oder Vertretung auf die Software Zugriff haben;
(ii) Niemand außer dem Käufer darf die Software kopieren oder reproduzieren, disassemblieren, ändern, aktualisieren, übersetzen, in eine andere Form bringen oder verbessern;
(iii) Die im Speicher des/der mikroprozessorgestützten Systems/Systeme gespeicherte Software ganz oder teilweise auslesen oder anzeigen.
(iv) Die Software darf nur mit Systemen auf Mikroprozessor-Basis verwendet werden, die Rotex geliefert hat; und
(v) niemand darf die Software offenlegen oder anderen Zugang zu dieser Software gewähren, außer die Offenlegung oder der Zugriff auf diese Software erleichtert die zulässige Nutzung der Software wie in Unterparagraph (b)(i) formuliert.
c. Dem Käufer ist es nicht erlaubt, die hier gewährte Lizenz für die Software zu übertragen noch sie in anderer Weise weiterzugeben, außer in Verbindung mit der Übertragung oder Weitergabe aller Rechte des Käufers an Mikroprozessor-basierten Systemen, und dann nur, wenn derjenige, für den die Übertragung oder Weitergabe gilt, schriftlich bestätigt, dass er sich an die zugehörigen Bedingungen gebunden fühlt.
d. Der Käufer garantiert, dass alle Personen, die Zugang zu der Software haben, die Verpflichtungen gemäß Unterparagraph (b) und (c) beachten und sich nach diesen richten.
e. Der Verkäufer versteht und stimmt zu, dass die Software als nicht veröffentlichtes Arbeitsergebnis gilt, und er akzeptiert, dass ein Copyright-Vermerk nicht als Genehmigung oder Grund zu der Annahme zu verstehen ist, dass eine Veröffentlichung bereits erfolgt ist.
f. Ungeachtet der in Unterparagraph (a) gewährten Lizenz stimmt der Käufer zu, dass die Software und alle damit verbundenen Rechte im alleinigen Besitz von Rotex sind.
Version 3.4 vom 15. April 2025