Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen

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1. Laufzeit:

Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen (die „Vereinbarung“) ab dem Datum des jeweiligen Serviceangebots und haben eine Laufzeit von einem Jahr (die „Laufzeit“), sofern sie nicht vorher in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung oder im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen gekündigt werden. Diese Vereinbarung kann vom Eigentümer nach schriftlicher Mitteilung an Rotex vollständig übertragen werden, wenn die Anlage während der Laufzeit verkauft oder verlagert wird.

2. Gebühren

Die Gebühren und Zahlungsbedingungen für die Serviceleistungen von Rotex werden in dem jeweiligen Serviceangebot festgelegt. Tagessätze werden für bis zu zehn (10) Stunden abgerechnet; für jede Stunde oder angefangene Stunde, die über 10 Stunden hinausgeht, wird eine zusätzliche Gebühr von 150 $ pro Stunde berechnet. Zahlungsbedingungen, soweit nicht anders vereinbart, sind dreißig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum. Alle Rechnungen von Rotex enthalten Belege für ihre Richtigkeit oder es werden solche Belege beigefügt, die so detailliert sind, wie es der Eigentümer vernünftigerweise verlangen kann.

3. Stornierung/Verschiebung:

Serviceleistungen können bis zu vierzehn (14) Tage vor der geplanten Ausführung storniert oder verschoben werden. Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Eigentümer, Rotex die folgenden Beträge zu zahlen, wenn der Eigentümer die Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen vor der geplanten Ausführung storniert oder verschiebt:

  • Innerhalb von 7-14 Tagen vor dem Besuch: Es werden 50 % der Servicegebühren sowie alle nicht erstattungsfähigen oder nicht übertragbaren Reisekosten berechnet.
  • Innerhalb von 4-7 Tagen vor dem Besuch: Es werden die angebotenen Servicegebühren vollständig sowie alle nicht erstattungsfähigen oder nicht übertragbaren Reisekosten berechnet.
  • Innerhalb von 3 Tagen vor dem Besuch: Es werden die vollen Servicegebühren und Reisetaggebühren sowie alle nicht erstattungsfähigen oder nicht übertragbaren Reisekosten berechnet.

4. Service-Garantie:

Rotex garantiert, dass bei der Erbringung der Serviceleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Kompetenz vorgegangen wird. Jeder Anspruch auf Verletzung der vorstehenden Garantie muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erbringung der Serviceleistungen durch schriftliche Mitteilung an Rotex geltend gemacht werden. Wenn Rotex die Serviceleistungen nicht wie zugesichert nacherfüllt, ist der Eigentümer berechtigt, den anteiligen Betrag zurückzufordern, den er Rotex für die mangelhaften Serviceleistungen gezahlt hat.

5. Teile-Garantie:

Alle Teile, die kostenlos bereitgestellt werden („Ausgeschlossene Artikel“), werden „wie besehen“ und ohne Garantie bereitgestellt, mit Ausnahme der Garantie, die vom Hersteller der Ausgeschlossenen Artikel gewährt wird. Alle vom Eigentümer gekauften und in Verbindung mit den Serviceleistungen bereitgestellten Teile sind für ein (1) Jahr ab dem Datum der Serviceleistung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. DIE VORSTEHENDE GARANTIE ERSETZT ALLE ANDEREN GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Wird die vorstehende Garantie nicht eingehalten, unternimmt Rotex nach eigenem Ermessen Folgendes: i) Erstattung des Kaufpreises des Teils; oder ii) Reparatur oder Ersatz des defekten Teils oder der defekten Teile. Ansprüche beziehen sich auf keine Teile, die unsachgemäßer Verwendung, Fahrlässigkeit, Unfall oder der Verwendung von Anlagen entgegen der Anweisungen von Rotex unterlegen sind, oder auf Anlagen, die von Dritten repariert oder verändert wurden, die dafür keine Berechtigung durch Rotex hatten. Dies ist das ausschließliche und exklusive Rechtsmittel des Eigentümers bei jedem Anspruch. Für alle Notfallteile, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten von Rotex (7:30 – 16:00 Uhr ET) angefordert werden, wird eine Gebühr von 250 $ erhoben.

6. Technischer Support:

Rotex wird während der normalen Geschäftszeiten von Rotex (7:30 – 16:00 Uhr ET) telefonischen Support bereitstellen oder bereitstellen lassen, um alle Fragen des Eigentümers zu beantworten oder ihm technischen Support zu bieten.

7. Andere Serviceleistungen:

Vorbehaltlich vorheriger Zusagen von Rotex erhält der Eigentümer für alle nicht abgedeckten Reparaturen vorrangige Serviceleistungen zu den dann gültigen Standardsätzen von Rotex. Rotex kann versuchen, alle Probleme telefonisch zu lösen und behält sich das Recht vor, die Notwendigkeit eines Besuchs vor Ort beim Eigentümer zu entscheiden. Sämtliche vom Eigentümer angeforderten Sonderleistungen (z. B. Sicherheitskurse, Schulungen usw.) können von einem Rotex-Mitarbeiter zu einem Stundensatz von 150 $ erbracht werden.
Die Kosten und der Arbeitsaufwand für die Vorqualifizierung des Auftragnehmers werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

8. Zusammenarbeit und Zugang:

Der Eigentümer muss in angemessener Weise mit Rotex zusammenarbeiten, um die Erbringung der Serviceleistungen durch Rotex zu ermöglichen. Diese Zusammenarbeit beinhaltet unter anderem, dass Rotex im Voraus über alle erforderlichen Unterlagen (Versicherungsnachweise usw.) informiert wird und Zugang zur Anlage gewährt wird. Serviceeinsätze werden von Rotex während der regulären Geschäftszeiten des Eigentümers durchgeführt, sofern nicht anders zwischen Rotex und dem Eigentümer vereinbart.

9. Haftungsbeschränkung:

In keinem Fall haftet Rotex für Nebenschäden, Folgeschäden, Schadenersatzverpflichtungen oder Sonderschäden jeglicher Art. In keinem Fall haftet Rotex für irgendwelche Schadensersatzansprüche, die den vom Eigentümer bezahlten Betrag übersteigen.

10. Ansprüche bei Nichterfüllung:

Bei Nichterfüllung seitens des Eigentümers kann Rotex diese Vereinbarung sofort kündigen. Eine solche Kündigung dient nicht dazu, den Eigentümer von seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu befreien. Rotex leistet keine Rückerstattung als Folge einer Kündigung.

11. Geltendes Recht:

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Ohio und ist gemäß diesen Gesetzen auszulegen, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit eines einzelstaatlichen oder bundesstaatlichen Gerichts mit Sitz in Hamilton County, Ohio, für alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

12. Gesamte Vereinbarung:

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung, die sowohl vom Eigentümer als auch von Rotex unterzeichnet ist, ergänzt oder geändert werden.

Gültig ab: 1. Januar 2023
Aktualisiert: 6. Mai 2025

"Mithilfe der Rotex Hi-Cline Siebmaschine, die zusammen mit unseren vorhandenen Rotex Nachsiebmaschinen arbeitet, konnten wir unsere Leistung ohne Kompromisse bei der Siebgenauigkeit erhöhen."
Produktionsleiter
Phosphatdüngemittelproduzent