LIEFERBEDINGUNGEN

1. Akzeptierung

Diese Allgemeinen Bedingungen sind die vollständige und exklusive Darstellung der Bedingungen für den Verkauf von Gütern durch ROTEX GLOBAL, LLC, oder ROTEX EUROPE LTD., („Rotex“) an die die Güter erwerbende Partei („Käufer“). Der Käufer stimmt all diesen Bedingungen mit der Ausfertigung einer Bestellung, der Annahme eines jeglichen Teils der Güter oder in anderer Weise zu. Diese Allgemeinen Bedingungen stellen zusammen mit einem Angebot von Rotex den „Vertrag“ dar. Eine Bestellung des Käufers bzw. die Annahme einer Bestellung durch Rotex hängt ausdrücklich davon ab, ob der Kunde diese Allgemeinen Bedingungen akzeptiert, und alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in der Bestellung des Käufers enthalten sind oder sonstwie existieren, gelten als abgelehnt und nichtig. Rotex behält sich das Recht vor, alle Bestellungen zu akzeptieren oder abzulehnen.

2. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders festgelegt, ist das Zahlungsziel dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum. Rotex verschifft die Güter bei angemessener Zahlungszusage. Die Zahlung erfolgt in voller Höhe ohne Abzüge, Verzögerung, Verrechnung oder Gegenforderung. Zeit ist der wesentliche Faktor, und auf alle ausstehenden Summen werden 8% Zinsen per annum erhoben oder aber der gesetzlich zugelassene Zinssatz, je nachdem, welcher Satz höher ist.

3. Versand

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand ab Werk (Incoterms 2010). Eigentum und Verlustrisiko in Bezug auf die Güter gehen bei Lieferung auf den Spediteur über. Die Versandroute wird vom Käufer vorgegeben; falls nicht besonders angegeben, entscheidet dies Rotex. Bei Zustimmung zahlt Rotex die Transportgebühren im Voraus, die dann dem Verkaufspreis zugeschlagen werden. Teillieferungen erfolgen ausschließlich auf genehmigte Anfrage hin. Lehnt der Käufer den Versand ab oder fordert er Rotex auf, die Lieferung der Güter auszusetzen, entschädigt der Käufer Rotex mit einem Prozent (1%) des Kaufpreises für jede Woche der Versandverzögerung. Solche Belastungen werden mit der Rotex Rechnung fällig, und die Güter werden nicht weiter versendet, bevor die Summe in voller Höhe bezahlt ist.

4. Stornierung/Verzögerungen auf Seiten des Kunden

Sofern nicht anders vereinbart, gilt Folgendes: Storniert der Käufer einen Auftrag vor dem Versand, stimmt er zu, an Rotex in der Art von Schadenersatz basierend auf einer vorherigen Verlustschätzung und nicht als Vertragsstrafe eine Stornogebühr zu zahlen, die mit der Stornierung anfällt. Ihre Höhe entspricht folgender Veranlagung:

Genehmigungszeichnungen herausgegeben 5 % des Auftragswertes
Genehmigungen zurück und bestätigt, Engineering komplett 10 % des Auftragswertes
Material eingekauft und erhalten 30 % des Auftragswertes
Produktion von Hauptkomponenten angelaufen 50 % des Auftragswertes
Produktion von Hauptkomponenten abgeschlossen 80 % des Auftragswertes
Endmontage komplett 100 % des Auftragswertes

Hält der Käufer einen festgelegten Erfüllungstag für seine Verpflichtungen nicht ein, kann Rotex nach eigenem Ermessen wie folgt vorgehen: a) die Nichterfüllung seitens des Käufers als Akzeptierung/Zustimmung werten und die Erfüllung dieses Vertrags fortsetzen; b) den Käufer per schriftlicher Mitteilung auf den Ablauf der Frist hinweisen; oder c) die Nichteinhaltung der Frist durch den Käufer als Beendigung dieses Vertrags betrachten, wobei die oben genannten Gebühren fällig werden.

5. Steuern

Die Preise schließen keine Zölle oder national, staatlich, in der Provinz oder lokal erhobene Steuern oder behördliche Abgaben ein. Der Käufer zahlt all diese Steuern und Abgaben.

6. Gewährleistung

Für ein Jahr nach Versanddatum sind alle Rotex Güter frei von Mängeln bezüglich Material und Arbeitsausführung und entsprechen in materieller Hinsicht den Standards, Erklärungen und Spezifikationen von Rotex, einschließlich aller Ausführungen in einem Rotex Angebot bzw. in von Rotex gelieferten Zeichnungen bzw. solchen, die vom Kunden genehmigt wurden. ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN, ERKLÄRUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN ODER AUSSAGEN ÜBER MARKTGÄNGIKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHT – ZUWIDERHANDLUNG, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER BASIEREND AUF GESCHÄFTEN, GESETZEN, GEPFLOGENHEITEN ODER BRANCHENPRAKTIKEN SIND HIERMIT AUSGESCHLOSSEN UND WERDEN ABGELEHNT, SO WEIT DIES NACH GELTENDEM GESETZ ZULÄSSIG IST. Die Rotex Garantie deckt keine Verbrauchsmittel ab, die normalem Verschleiß unterliegen, wie z.B.Siebtücher, Anschlussmanschetten oder Dichtungsstreifen.Rotex gibt keine Garantie für nicht von Rotex produzierte Güter oder Materialien.Solche Güter oder Materialien unterliegen ausschließlich der Garantie ihrer jeweiligen Hersteller.

7. Rechtsmittel

Wird die Rotex Garantie nicht eingehalten, unternimmt Rotex nach eigenem Ermessen Folgendes: i) Erstattung des Kaufpreises; oder ii) Reparatur oder Ersatz der Güter oder eines Teils davon. Rechtsmittel erstrecken sich nicht auf Güter, die nach der Spezifikation des Käufers gefertigt wurden oder auf Missbrauch, Nachlässigkeit, Unfälle, fehlerhafte Verdrahtung oder inkorrekte Installation zurück zu führen sind. Dasselbe gilt für Güter, die entgegen den von Rotex gelieferten Anweisungen eingesetzt wurden oder für Güter, die von anderen, also nicht dem von Rotex autorisiertem Personal repariert oder verändert wurden, oder für Güter, die aufgrund von Veränderungen von der Beschreibung abweichen, und diese Veränderungen dem Zweck dienen sollten, die Konformität mit geltendem Recht oder gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen. Im Falle eines Anspruchs wird der Käufer wie folgt vorgehen: (i) sicherstellen, dass die Güter für eine Überprüfung durch Rotex intakt sind; (ii) schriftlich innerhalb von zehn Tagen nach Erscheinen bzw. Auftreten des spezifischen Defekts benachrichtigen. Dies ist das ausschließliche und exklusive Rechtsmittel des Kunden bei jedem Anspruch.

8. Rückgabe von Gütern

Rotex akzeptiert keine Güterrückgabe auf Gutschrift, ohne vorher die schriftliche Zustimmung erteilt zu haben. Alle Positionen unterliegen einer Rücknahmegebühr von 25 %, die von unserer ursprünglichen Berechnung abgezogen wird.

9. Haftungsbeschränkung

In keinem Fall ist Rotex haftbar für Nebenschäden, Folgeschäden, Schadenersatzverpflichtungen oder Sonderschäden jeglicher Art. In keinem Fall haftet Rotex mit einer höheren Summe als dem Kaufpreis für die genannten Güter.

10. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist verantwortlich für die eventuelle Unfähigkeit, diesen Vertrag auszuführen, wenn von ihr nicht zu kontrollierende Gründe vorliegen, zum Beispiel unter anderem Streik, Brände, Unfälle, Explosionen, Aufstand, Krieg, behördliche Anordnungen oder Naturkatastrophen, so dass die Partei daran gehindert wird, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen oder durch die die Verfügbarkeit von Betriebsmitteln, Rohmaterialien oder anderen für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter diesem Vertrag notwendigen Güter eingeschränkt wird. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei vom Auftreten eines solchen Ereignisses innerhalb von vierzehn Tagen nach dessen Auftreten. Dauert eine solches Ereignis länger als sechzig (60) Tage an, kann die nicht betroffene Partei mit schriftlicher Nachricht diesen Vertrag kündigen, ohne dass eine Vertragsstrafe anfällt.

11. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Einhaltung der Gesetze

Diese Allgemeinen Bedingungen unterliegen den Gesetzen und der ausschließlichen Rechtsprechung des Staates Ohio, USA, wenn es um Verkäufe durch Rotex Global geht, oder den Gesetzen und der alleinigen Rechtsprechung in England und Wales bei Verkäufen durch Rotex Europe Ltd. ungeachtet der Kollisionsnormen. Jede der Parteien verzichtet unwiderruflich jetzt oder später auf Einspruch, was den Gerichtsstand für solch ein Verfahren vor solch einem Gericht betrifft. Dies schließt auch den Einspruch dahingehend aus, dass dieses Verfahren einem ungeeigneten oder nicht passend erscheinenden Forum vorgetragen wird. Die Parteien vereinbaren, ihre Verpflichtungen unter diesen Allgemeinen Bedingungen in vollständiger Beachtung aller relevanten Gesetze, Richtlinien und Bestimmungen auszuführen, die für den Verkauf, den Versand oder die Nutzung der Güter gelten, einschließlich unter anderem des U.S. Foreign Corrupt Practices Act, der U.S. Ausfuhrbestimmungen, anderer geltenden Ausfuhrbestimmungen, Embargobestimmungen, Datenschutz, Ausfuhrkontrolle oder Anti-Korruptionsgesetze und jeglicher weiteren zutreffenden Gesetze gegen Korruption oder Bestechung.

12. Übertragung

Keine der Parteien darf diesen Vertrag oder einen Teil davon oder eine unter dem Vertrag fällige Leistung ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei übertragen oder weiter geben.

13. Änderungsanforderungen

Der Käufer kann mit schriftlicher Nachricht an Rotex Änderungen an den Gütern verlangen. Änderungsanforderungen erfolgen schriftlich und sind von einem ordnungsgemäß bestellten Vertreter des Käufers zu unterzeichnen. Rotex wird dem Käufer innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen nach Erhalt entweder die Akzeptierung der Änderung mitteilen, einschließlich einer schriftlich vorgeschlagenen Preisangleichung oder Änderung des Zeitplans, oder die Änderung wird abgelehnt. Es wird von einer Akzeptierung einer Änderung seitens des Käufers ausgegangen, wenn dieser nicht innerhalb von zehn (10) Tagen widerspricht.

14. Vertraulichkeit

Alle Daten, Design, Dokumente, Zeichnungen, Spezifikationen, Preisregelungen, Mitteilungen und andere Informationen, die in irgendeiner Form oder Art aufgedeckt oder offen gelegt wurden (ob schriftlich, mündlich, elektronisch, visuell, graphisch, fotografisch, durch Beobachtung oder auf andere Weise), einschließlich aller Dokumente oder anderen unter diesem Vertrag gelieferten, produzierten oder geschaffenen materiellen Dinge (kollektiv Vertrauliche Informationen genannt) sind seitens der offenlegenden Partei eigentumsrechtlich geschützt und vertraulich und sind ausschließlich für die Zwecke einzusetzen, die der Ausführung dieses Vertrags dienen.All solche vertraulichen Informationen werden von der empfangenden Partei vertraulich behandelt und geschützt und werden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht Dritten zugänglich gemacht und innerhalb der Organisation der empfangenden Partei ausschließlich in dem Rahmen, der für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist.Die Bestimmungen zum Schutz vertraulicher Informationen in separaten Vereinbarungen zu Vertraulichkeit und Geheimhaltung, die von den Parteien in Verbindung mit diesem Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt getroffen wurden oder aber in einem anderen Vertrag in Zusammenhang mit den Gütern, gelten hiermit ausdrücklich als Teil dieses Vertrags, und die entsprechenden Bestimmungen ergänzen einen solchen Vertrag.Auf Anfrage der offenlegenden Partei gibt die empfangende Partei alle erhaltenen vertraulichen Informationen an die offenlegende Partei zurück, entweder auf Aufforderung oder bei Ablauf der vertragsmäßigen Garantiezeit, einschließlich aller von der empfangenden Partei angefertigten Kopien.Die Verpflichtungen nach Abschnitt 14 überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieses Vertrages um drei(3) Jahre.

15. Verzug und Kündigung aus triftigem Grund

Trifft auf eine der Parteien Folgendes zu: (a) tatsächliche oder zu erwartende Verletzung oder Nichterfüllung dieses Vertrags, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlicher Benachrichtigung behoben ist; (b) jeder Fall von tatsächlicher oder drohender Insolvenz, Umstrukturierung, Zwangsverwaltung, Gläubigervergleich, Liquidierung, Auflösung oder eine andere finanzielle oder organisatorische Instabilität; oder (c) eine der Parteien setzt ihr Geschäft aus, droht mit einer Aussetzung, legt ihre gesamte oder einen wesentlichen Teil ihrer Geschäftstätigkeit still oder droht dieses an; in diesen Fällen ist die andere Partei berechtigt zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln nach Recht und Billigkeit geeignete Leistungszusicherungen zu verlangen, einschließlich einer Erfüllungsbürgschaft, eines Akkreditivs oder einer anderen Art von Garantie. Sollte die in Verzug geratene Partei dem nicht nachkommen, kann die nicht in Verzug befindliche Partei diesen Vertrag unverzüglich aus triftigem Grund mit schriftlicher Nachricht kündigen. Stornogebühren fallen hier nicht an. Ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel kann Rotex die Leistung aussetzen oder den Vertrag durch schriftliche Nachricht an den Käufer mit sofortiger Wirkung beenden, sollte dieser eine unter diesem Vertrag fällige Summe nicht am Fälligkeitstag begleichen und, wird der Vertrag aus irgendeinem Grund beendet, hat der Käufer an Rotex unverzüglich alle noch ausstehenden Rechnungen von Rotex mit den angefallenen Zinsen zu bezahlen. Eine Beendigung des Vertrag hat keinen Einfluss auf die Rechte und Rechtsmittel der Partei, die zum Zeitpunkt der Beendigung bestehen, einschließlich des Rechts auf Schadenersatzforderungen aufgrund einer Vertragsverletzung, die zum Zeitpunkt der Beendigung vorliegt oder bereits vorlag.

16. Urheberrechte

Rotex verteidigt den Käufer gegen alle Forderungen Dritter dahingehend, dass die Güter in den Vereinigten Staaten, Großbritannien oder der Europäischen Union existierende Patente, Handelsmarken oder Urheberrechte verletzen, und Rotex wird dem Käufer jegliche Abschlussrechnung für Schäden begleichen, die infolge einer nachgewiesenen Verletzung von in den Vereinigten Staaten, Großbritannien oder der Europäischen Union bestehenden Patenten, Handelsmarken oder Urheberrechten entstanden sind. Der Käufer garantiert, dass alle Spezifikationen, Projekte, Designs, Informationen oder Dienste seitens des Käufers keine Verletzung der Urheberrechte Dritter durch Rotex nach sich ziehen können. Der Käufer wird in Bezug auf solche Ansprüche wegen Verletzung Rotex schadlos halten, entschädigen und verteidigen.

17. Beziehung der Parteien untereinander

Keine der Parteien verpflichtet sich, ob durch diesen Vertrag oder in anderer Weise, eine Haftung oder Verpflichtung der anderen Partei wahrzunehmen oder sie aus dieser zu entlassen, ob gesetzlich vorgegeben oder im Vertrag festgelegt, oder eine Verantwortung welcher Art auch immer im Interesse des Geschäfts oder der Operationen der anderen Partei zu übernehmen. Nichts in diesem Vertrag Enthaltenes ist so gedacht, dass sich daraus eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien ergibt, noch werden den Parteien Pflichten oder Verantwortlichkeiten von Partnern oder Joint Ventures auferlegt.

18. Kein Verzicht und Abweichungen

Die Nichtnutzung, Verzögerung oder Unterlassung einer Partei in Bezug auf ihre Rechte unter diesem Vertrag stellt keinen Verzicht dar, noch wird die einmalige oder teilweise Wahrnehmung eines Rechts dessen zukünftige Wahrnehmung ausschließen. Jede Änderung dieses Vertrags wird nur über einen von beiden Parteien ausgefertigten schriftlichen Zusatz wirksam.

19. Salvatorische Klausel; Fortdauern

Sollte eine Klausel, ein Teil oder Paragraph dieses Vertrags aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar oder ungültig sein, hat dies keinen Einfluss auf die Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit des verbleibenden Vertrags. Weder die Kündigung noch der Ablauf dieses Vertrags aus irgendeinem Grund entbindet eine Partei von ihrer hier genannten Haftung oder ihren Pflichten. Folgendes gilt je nach vorliegender Situation: (a) die Parteien haben ausdrücklich das Fortdauern über die Beendigung oder den Ablauf hinaus vereinbart; (b) sie behalten ihre Gültigkeit; oder (c) gelten ihrer Art nach als fortdauernd, unter anderem in Bezug auf Vertraulichkeit.

20. Software

In dem Maße, in dem Rotex dem Käufer Güter, einschließlich Computer-Software mit Firmware und Benutzerdokumentation („Software“) auf irgendeinem Medium verkauft (wobei auf solche von Rotex beigestellten Güter als „Mikroprozessor-basierte(s) System(e)“ Bezug genommen werden kann), gilt Folgendes:

a. Dem Käufer wird hiermit eine nicht übertragbare (außer wie in Unterparagraph (c) bezeichnet) und nicht-exklusive Lizenz für die Nutzung der Software ausschließlich in von Rotex gelieferten Mikroprozessor-basierten Systemen gewährt.

b. Der Käufer erkennt an, dass die Software einen wertvollen Besitz darstellt, der vertrauliche Informationen und Branchengeheimnisse von Rotex enthält. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Rotex wird der Käufer Folgendes nicht unternehmen, zulassen oder andere dabei unterstützen, dies zu tun: (i) gestatten, dass die Software oder jeder Teil davon (einschließlich unter anderem der Mikrocode) von jeder Person oder Organisation mit Ausnahme der Mitarbeiter oder Agenten des Käufers genutzt werden kann, und dies nur in dem Maße, wie es im Rahmen der Aufgabe oder Vertretung notwendig ist; (iii) die Software kopieren oder in anderer Weise reproduzieren, disassemblieren, modifizieren, aktualisieren, übersetzen, in eine andere Form transformieren oder erweitern; (iii) die im Speicher von Mikroprozessor-basierten Systemen abgelegte Software ganz oder teilweise auslesen oder darstellen; (iv) die Software mit anderer Ausrüstung als den von Rotex gelieferten Mikroprozessor-basierten Systemen nutzen; und (v) die Software irgendeiner Person oder Organisation gegenüber offenlegen oder Zugang zu ihr gewähren außer in dem Maße, in dem dies notwendig ist, um einen zulässigen Zugang zu der Software zu ermöglichen, siehe Unterparagraph (b) (i).

c. Der Käufer überträgt die hier gewährte Lizenz für die Software nicht oder gibt sie in anderer Weise weiter außer in Verbindung mit der Übertragung oder Weitergabe aller Rechte des Käufers an Mikroprozessor-basierten Systemen, und dann nur, wenn derjenige, für den die Übertragung oder Weitergabe gilt, schriftlich bestätigt, dass er sich an die zugehörigen Bedingungen gebunden fühlt.

d. Der Käufer garantiert, dass alle Personen, die Zugang zu der Software haben, die Verpflichtungen gemäß Unterparagraph (b) und (c) beachten und sich nach diesen richten.

e. Der Verkäufer versteht und stimmt zu, dass die Software als nicht veröffentlichtes Arbeitsergebnis gilt, und er akzeptiert, dass ein Copyright-Vermerk nicht als Genehmigung oder Grund zu der Annahme zu verstehen ist, dass eine Veröffentlichung bereits erfolgt ist.

f. Ungeachtet der in Unterparagraph (a) gewährten Lizenz stimmt der Käufer zu, dass die Software und alle damit verbundenen Rechte im alleinigen Besitz von Rotex sind.

Service Terms and Conditions

Term

Unless otherwise agreed, these Service Terms and Conditions (the “Agreement”) shall be effective from the date of the applicable Service Quote and continue for one year (the “Term”), unless earlier terminated in accordance herewith or by mutual written consent. This Agreement is fully transferrable by Owner, upon written notice to Rotex, if the Equipment is sold or relocated during the Term.

Fees

Fees and payment terms for Rotex’s services will be set forth on the applicable Service Quote. Daily fees are charged for up to ten (10) hours; an additional fee of $200 per hour will be charged for any hour or partial hour above 10 hours. Terms of payment, unless otherwise stated, are net thirty (30) days from date of invoice. All invoices from Rotex will include or be accompanied by such supporting evidence of their accuracy and be in such detail as may be reasonably requested by Owner. Fees are due in full and non-cancellable upon dispatch of Rotex personnel.

Service Warranty

Rotex warrants that it will exercise due care and competence in the performance of any Services. Any claim for breach of the foregoing warranty must be made by written notice to Rotex within sixty (60) days of performance of such Services. If Rotex does not re-perform the Services as warranted, Owner will be entitled to recover the pro-rata portion of the amount paid to Rotex for such deficient Services.

Parts Warranty

Any parts provided without charge (“Excluded Items”) are provided “as is” and without warranty other than such warranty as provided by the Excluded Items’ manufacturer. Any parts purchased by Owner and provided in connection with the Services will be free from defects in material and workmanship for one (1) year from the date of Service. THE FORGOING WARRANTY IS IN LIEU OF ALL OTHER WARRANTIES, WHETHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO ANY IMPLIED WARRATIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. In the event of a breach of forgoing warranty, Rotex will, at its option, either: i) refund the purchase price of the part; or ii) repair or replace the defective part (s). Remedies do not extend to any parts which have been subject to misuse, neglect, accident, or to Equipment used in violation of instructions furnished by Rotex, or to Equipment which has been repaired or altered by anyone other than personnel authorized by Rotex. The forgoing is Owner’s sole and exclusive remedy for any claim. A charge of $250 will be added for any emergency parts requested outside Rotex’s normal business hours (7:30 am – 4:00 pm ET).

Technischer Support

Rotex will provide or cause to be provided telephone support during Rotex’s normal business hours (7:30 am -4:00 pm ET) to answer any questions from or provide technical support to Owner.

Other Services

Owner will receive priority service for any non-covered repairs, subject to Rotex’s prior commitments, at Rotex’s then standard rates. Rotex may attempt to resolve any issues via telephone, and reserves the right to determine the need for any on-site visit to Owner’s facility. Any special services requested by Owner (e.g., safety courses, training, etc.) may be attended by a Rotex employee at a rate of $200 per hour. Any contractor prequalification requirements will be invoiced to owner for all costs and labor.

Cooperation and Access

Owner shall reasonably cooperate with Rotex so as to facilitate Rotex’s performance of the Services. Such cooperation shall include, but not be limited to, advising Rotex in advance of any visit of any required documentation (insurance certificates, etc.) and providing access to the Equipment. Service calls will be made by Rotex during Owner’s regular business hours unless otherwise agreed by Rotex and Owner.

Limitation of Liability

In no event will Rotex be liable for any incidental, consequential, punitive or special damages of any kind. In no event will Rotex’s total liability exceed the amount paid by the Owner.

Remedies upon Default

Upon Owner’s default, Rotex may immediately terminate this Agreement. Such termination will not serve to waive or release Owner from any obligations hereunder. No refunds shall be made by Rotex as a result of any termination.

Governing Law

This Agreement shall be governed by and construed in accordance with the internal laws of the State of Ohio without regard to conflict of law statutes. Each party submits to the exclusive jurisdiction of any state or federal court sitting in Hamilton County, Ohio, in any action or proceeding arising out of or relating to this Agreement.

Entire Agreement

This Agreement represents the entire agreement between the parties hereto with respect to the subject matter hereof, and supersedes any prior negotiations, representations or agreements, either written or oral. This Agreement may be amended or modified only by a writing signed by both Owner and Rotex.

Effective Date: 12/01/2020

"Mit der Apex Siebmaschine kann ein einziger Bediener eine Reihe von Siebmaschinen betreuen und warten. Das führt zu verringerten Betriebskosten, weil wir so Ressourcen an anderen Stellen einsetzen können."
Produktionsleiter
Industrielle Aufbereitung mineralis